Barrierefreiheit
​​Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.01.2025 zuletzt aktualisiert
Wir bei der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH arbeiten daran, unseren Internetauftritt für Menschen mit Behinderungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 4 BITV NRW in Verbindung mit § 10b BGG NRW gilt für die Website mit der Domain “wassenberg-erleben.de” inklusive aller Unterseiten. Ausgenommen von dieser Erklärung sind extern verlinkte Seiten. Hierzu finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit bei Aufruf der jeweiligen Angebote.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit den technischen Anforderungen gemäß der BITV NRW derzeit nicht komplett vereinbar.
Erste Tests zur Barrierefreiheit laufen, die Ergebnisse werden anschließend schnellstmöglich umgesetzt.
Bezüglich der HTML-Codierung wird bei neuen Texten auf die verfügbaren Formatierungen von Überschriften bzw. für alle Gestaltungsinhalte geachtet, damit eine Bedienung mit Assistenzprogrammen ermöglicht wird. Alte Inhalte, bei denen dies noch nicht der Fall ist, werden sukzessive angepasst. Im Rahmen einer weiteren Anpassung ist daher beabsichtigt, einen eigenen Assistenten mit Funktionen zur persönlichen Anzeige der Website zu etablieren. Eine Umsetzung ist im Laufe des Jahres 2025 geplant.
Bei der Einstellung von neuen Bildern wird darauf geachtet, dass diese in einem Alternativtext beschrieben wird.
Nicht barrierefreie Inhalte
Auf der Website angebotene Dokumente wie PDF-Dateien sind noch nicht komplett barrierefrei. Es handelt sich hierbei zum Teil noch um Alt-Bestände, die schrittweise angepasst werden. Die Behebung der bestehenden Barrieren wird aufgrund der Menge an Dateien einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine fortlaufende Bearbeitung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auffallen oder Sie Informationen und Hilfestellungen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie bitte eine Mail an Laaser@wasseberg.de
Durchsetzungs-/Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.